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   BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17   

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https://dejure.org/2017,25667
BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17 (https://dejure.org/2017,25667)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2017 - 20 F 1.17 (https://dejure.org/2017,25667)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 20 F 1.17 (https://dejure.org/2017,25667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung; Geheimhaltung der Identität des Informanten zu dessen Schutz; Schutz der Funktionsfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2 1. und 3. Alt.
    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung; Geheimhaltung der Identität des Informanten zu dessen Schutz; Schutz der Funktionsfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf die Verfassungsschutzämter zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17
    Im Falle des Informantenschutzes tritt neben das grundrechtlich abgesicherte Interesse des Betroffenen, seine persönlichen Daten geheim zu halten, das öffentliche Interesse, die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17
    Im Einklang mit der Senatsrechtsprechung geht er davon aus, dass ein vollständiges Zurückhalten von Aktenseiten unter anderem für den Fall gerechtfertigt ist, dass nach Durchführung der gebotenen Teilschwärzungen nur ein letztlich inhaltsleerer und nichtssagender Restbestand verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 10.15

    Vermutungsregel hinsichtlich der Dauer des Informantenschutzes

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 1.17
    Eine Schutzwürdigkeit ist aber nicht gegeben, wenn - bei im Übrigen offen gelegtem Aufklärungsinteresse der Sicherheitsbehörden - ausdrücklich der Inhalt öffentlicher Register wiedergegeben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:201216B20F10.15.0] - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23

    In-camera-Verfahren; Verfassungsschutz; Weigerung; Weigerungsgrund; Widerspruch

    Das Geheimhaltungsinteresse muss in sich stimmig sein ( BVerwG, Beschl. v. 20.6.2017 - 20 F 1.17 -, Rn. 11).
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